Sie trägt den Namenszusatz Kur- und Weinstadt und ist ein staatlich anerkanntes Heilbad
Bundesland
Landkreis
Weimarer Land
Einwohner
7866 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
99518, 99510
Vorwahlen
036461, 03644, 036421, 036425, 036463, 036464
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Sulza – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Bad Sulza, erstellt seit Sommer 2021 und abgeschlossen im Juli 2023, umfasst umfassende Bestandsanalysen und Strategien für die zukünftige Stadtentwicklung. Hierbei werden Themen wie Städtebau und Wohnen, Leerstand, Brachen und Baulücken, sowie künftige Wohnungsmarktentwicklungen und Planungen berücksichtigt.
- Es wurden Handlungsfelder und strategische Ziele abgeleitet, basierend auf einer umfassenden Bestandsanalyse städtebaulicher, funktionaler und sozialräumlicher Defizite und Anpassungserfordernisse.
- Maßnahmen zur Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung sowie Hinweise für die Umsetzung und Einbindung in Förderkulissen wurden entwickelt.
- Eine Online-Bürgerbeteiligung zwischen Juni und Juli 2022 sammelte Ideen und Projektideen der Bürger, die in die Konzepterstellung eingeflossen sind.
- Das Konzept zielt auf eine nachhaltige Entwicklung der Kernstadt und der umgebenden Ortschaften, mit Fokus auf die Teilbereiche Stadtsulza, Oberneusulza, Dorfsulza und Bergsulza.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung